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03.06.2020

Dieselskandal – Schadensersatzklage gegen Bayerische Motorenwerke AG (BMW)

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal der Volkswagen AG hat die Rechtsanwaltskanzlei Doerr Kühn Plück + Partner das erste erfolgreiche Urteil bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Gunsten eines geschädigten Mandanten erstritten.

 

Inzwischen sind auch die deutschen Autobauer Daimler und BMW in den Fokus des Dieselskandals gerückt.

Wir setzen mit Erfolg Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber BMW durch.

Es besteht die Chance, Ihr Fahrzeug Zug um Zug gegen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückzugeben.

Bei BMW sind die Fahrzeuge mit den Motorreihen N47, N57 und B47 betroffen. Verbaut sind diese Motoren in Fahrzeuge der Euro 5 und Euro 6 Klasse mit einem Hubraum von 1.995 und 2993 ccm. Dabei geht es in erster Linie um die folgenden Modelle:

– BMW Diesel: 116d/118d/118d Coupé/120d
– BMW 2er Diesel: 220dXdrive Active Tourer
– BMW 3er Diesel: 318d/320d Cabrio/318d Touring/320d Cabrio/320d Limousine/320d Touring/325d Touring/330d/330dxDrive
– BMW 4er: 420d Gran Coupé/430d Gran Coupé
– BMW 5er: 520d Limousine/520d Touring/525d/d525d Limousine/M550dXdrive Touring
– BMWX1 Diesel: X1sDrive16d/X1sDrive18d/X1XDrive20d/X1XDrive25d
– BMW X3 Diesel: X3 20dXDrive20d/X3XDrive30d
– BMW X4XDrive20d
– BMWX5Diesel: 5erXDrive30d/X5XDrive40d

Zum ersten Mal hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31.03.2020 BMW zum Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 7 O 67/19). Dabei hat das Landgericht Düsseldorf erkannt, dass die schädigende Handlung von BMW in dem Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – des Dieselmotors N47, dessen Motorsteuerungssoftware mit einem sogenannten „Thermofenster“ versehen ist, nachdem die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich zwischen 17°C und 33°C und zwar zu 100 % erfolgt, zwischen -11°C und + 17°C allerdings reduziert und über + 33°C vollständig deaktiviert wird. Bei dem „Thermofenster“ handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG) Nr. 715/2007. Das Landgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass BMW sittenwidrig gehandelt hat.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie selbstverständlich die Kostendeckungszusage kostenlos ein. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie gerne den Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her.

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