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DOERR KÜHN PLÜCK + Partner Rechtsanwälte vollstrecken mit Erfolg über EUR 110.000 aus sicher gestellten Vermögenswerten der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Nachdem die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner am 05.05.2011 bei dem Landgericht Düsseldorf (Aktz.: 8 O 455/10) erfolgreich Schadenersatzansprüche einer Erbengemeinschaft gegen kriminelle Aktienhändler durchsetzen konnten, ist es den Rechtsanwälten am 10.10.2012 gelungen, den ausgeurteilten Betrag von über EUR 110.000 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf in voller Höhe zu vollstrecken.

 

Per Telefonverkäufen (Cold Callings) hatte eine Gruppe – von zwischenzeitlich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Akteuren – wertlose Aktien der Firma Largo Energy AG, an vorwiegend vermögende Anleger verkauft. Außer einer Homepage, die über die angeblichen Aktivitäten der Gesellschaft informieren sollte, verfügte das Unternehmen über keinerlei Assets. Nachdem das Landgericht Düsseldorf der Klage der Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner zu Gunsten der Erbengemeinschaft in voller Höhe stattgegeben hatte, ist es den Rechtsanwälten jetzt gelungen, in die von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Düsseldorf sicher gestellten Vermögenswerte, vollständig zu vollstrecken (§ 111 g Abs. 2 Satz 1 StPO). Die Opferschutzvorschriften (§§ 111 b ff. StPO) bezwecken eine Privilegierung der aus der Straftat Verletzten, denen eine vorrangige Befriedigung vor anderen Gläubigern des Täters ermöglicht werden soll.

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