Der festgelegte Betrag deckt im wesentlichen die bislang entstanden Prozesskosten. Ursprünglich hatte die Corealcredit von denen in den Jahren 2001 und 2002 verantwortlichen Ex-Vorständen summa summarum 250 Millionen Euro gefordert.
Auslöser des Streits war der damalige Einstieg der AHBR ins Derivate-Geschäft, der zu solch signifikanten Verlusten führte, dass sie aufgefangen werden musste und 2005 vom Finanzinvestor Lone Star akquiriert wurde. Die Klage der Corealcredit war in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden, da die Gerichte davon überzeugt waren, dass die späteren Verluste nicht zwingend aus der Teilnahme an den Zinsgeschäften entstanden seien (AZ. 5 U 29/06).
2013 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall wiederrum an das OLG Frankfurt verwiesen. Auf Grund des Vergleiches steht nun endgültig fest, dass die Bank ihre Berufung zurücknimmt und auf weitere Klagen verzichtet.