KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT
01.03.2014

Hilfe für Schiffsfondsgeschädigte

Seit über 20 Jahren ist die Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner ausschließlich für Anleger und Investoren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht mit großem Erfolg tätig.

 

Im Fokus der notleidend gewordenen Kapitalanlagen stehen im Jahr 2014 Investments in geschlossene Schiffsfonds. Was ursprünglich nach einer soliden Geldanlage aussah, entpuppt sich zunehmend als Desaster. Die Nachrichten von insolvent gewordenen Fonds reißen nicht ab. Besserung ist keine in Sicht.

Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bietet die Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner professionelle Hilfe auf höchstem Niveau. Wir konzentrieren uns insbesondere auf Fälle, bei denen Banken beratend tätig gewesen sind. Häufig haben Banken Schiffsfondsanlegern auch teilweise Darlehen für Zwecke der Beteiligung zur Verfügung gestellt.

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