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Leitfaden für geschädigte Kapitalanleger – Klagen ohne Kostenfallen

Aktuelle Publikation der Rechtsanwälte Ralf Plück und Peter Kühn „Leitfaden für geschädigte Kapitalanleger – Klagen ohne Kostenfallen“.

 

Mit dem neu erschienenen „Leitfaden für geschädigte Kapitalanleger – Klagen ohne Kostenfallen“ werden Sie von der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner aktuell und verständlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten als geschädigter Kapitalanleger informiert. Sie erfahren hier die wesentlichen Aspekte zu den Anspruchsgrundlagen und erhalten eine Übersicht über die Möglichkeiten zur effizienten Rechtsdurchsetzung.

Nach Schätzungen von Brancheninsidern und Informationsdiensten verlieren private Investoren allein in Deutschland jedes Jahr circa 20 Milliarden Euro durch Investitionen in dubiose und fehlgeschlagene Kapitalanlagen. Die Zahl notleidend gewordener Schiffs- und Immobilienfonds hat in den Jahren 2013 und 2014 ihren Höhepunkt erreicht. Hierbei haben viele hunderttausend Anleger sicher geglaubtes Geld für die persönliche Altersvorsorge und andere existentielle Anlageziele verloren.

Seit dem Beginn der Finanzkrise im September 2008, ausgehend von der Lehman-Pleite, waren aber nicht nur Produkte des so genannten unregulierten Grauen Kapitalmarktes betroffen, sondern auch zahlreiche Produkte etablierter Banken und anderer regulierter Institute. So kam es z.B. nach der Aussetzung von Anteilsrücknahmen von offenen Immobilienfonds dazu, dass über Nacht viele Millionen Anleger nicht mehr in der Lage waren, Fondsanteile zurückzugeben, um so über die notwendige Liquidität zu verfügen. Milliardenschwere offene Immobilienfonds sollen jetzt in den nächsten 5 Jahren abgewickelt und liquidiert werden. Von den einmal versprochenen Renditen, der Sicherheit von Immobilienanlagen und der jederzeitigen Verfügbarkeit der Geldanlagen ist nicht viel übrig geblieben.

Allerdings sind die geschädigten Kapitalanleger nicht rechtlos gestellt. Es gibt zahlreiche rechtliche Anknüpfungspunkte, die zu einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen führen. Angefangen bei der fehlerhaften, weil nicht anleger- und objektgerechten Anlageberatung durch Banken oder freie Anlageberater über die Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne bis hin zur Haftung von Emittenten für unzureichende Kapitalmarktinformationen und anderes.

Doch wer kann sich eine aufwendige und kostenintensive Prozessführung überhaupt noch leisten? Übernimmt die klassische Rechtsschutzversicherung die mitunter erheblichen Kosten für Prozesse gegen Banken oder Versicherungen wegen fehlgeschlagener Anlageprodukte? Oder greifen hier für den Laien überraschende Ausschlussklauseln? Sind diese Klauseln überhaupt wirksam? Welche Alternativen gibt es? Was können Verbraucherzentralen leisten? Ist es zur Kostenminimierung sinnvoll, so gegenannten Anlegerschutzgemeinschaften beizutreten? Verfolgen Anlegerschutzgemeinschaften auch wirklich nur die ureigenen Interessen der geschädigten Kapitalanleger? Wann sind Sammelklagen überhaupt zulässig? Was bieten Prozessfinanzierer und zu welchen Bedingungen kann man sich ihrer zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bedienen?

Der „Leitfaden für geschädigte Kapitalanleger – Klagen ohne Kostenfallen“ soll einen Überblick für den interessierten Kapitalanleger darstellen. Ein solcher Leitfaden kann selbstverständlich nicht eine individuelle Rechtsberatung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt ersetzen.

Hinweis: „Der Leitfaden für geschädigte Kapitalanleger – Klagen ohne Kostenfalle“ kann kostenlos unter der Adresse www.kapitalanlegerhilfe.de heruntergeladen werden.

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