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OLG Frankfurt am Main bestätigt Schadenersatzverpflichtung der NASPA Nassauische Sparkasse bei Vertrieb von Zertifikaten mit der Wertpapierbezeichnung MERRILL LYNCH S.A NASPA Cre. Z 08.03.11

Mit Beschluss vom 20.06.2012 (Akz.: 17 U 15/12) hat das OLG Frankfurt am Main die erstinstanzliche Verurteilung der NASPA Nassauische Sparkasse wegen Pflichtverletzung beim Vertrieb von Wertpapieren unter der Bezeichnung Merrill Lynch Naspa Cre. Z 08.03.11 bestätigt. Darauf hin hat das Bankhaus die Berufung zurückgenommen. Nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main bedurfte es bei den streitgegenständlichen Merrill Lynch CreativInvest – Zertifikaten des Hinweises auf das allgemeine Emittentenrisiko.

 

Bei Index-Zertifikaten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom jeweiligen Stand der aufeinander bezogenen Basiswerte abhängt. Da bei solchen Zertifikaten kein vom sonstigen Vermögen der Emittentin getrenntes Sondervermögen gebildet wird, trägt der Anleger nicht nur das Marktrisiko in Bezug auf die Entwicklung der aufeinander bezogenen Indices sondern darüber hinaus auch das Bonitätsrisiko der Emittentin. Auf dieses allgemeine Emittentenrisiko ist nach Auffassung des Gerichts unverzichtbar hinzuweisen.

Die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner haben das Verfahren in I. und II. Instanz geführt.

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