PRESSEMITTEILUNGEN|
VERÖFFENTLICHT
27.11.2014

Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner beraten und vertreten Swap-Geschädigte

Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK+ Partner beraten und vertreten Swap-Geschädigte

 

Im Focus unserer Tätigkeit steht hierbei die Rückabwicklung von Swap-Verträgen mit einer namhaften deutschen Großbank.

Vor dem Hintergrund der von der EU-Kommission im Dezember 2013 verhängten Geldbußen wegen eines Kartells zur Manipulation von Zinsderivaten verfolgen wir die Rückabwicklung der für die Kunden der Bank nachteiligen Swap-Verträge. Das Kartell bestand nach den Feststellungen der EU-Kommission in der Zeit von September 2005 bis einschließlich Mai 2008.

Bankkunden, die in der Zeit von September 2005 bis einschließlich Mai 2008 Swap-Verträge abgeschlossen haben und die beabsichtigen, diese Verträge rückabzuwickeln, werden gebeten, sich mit der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK+ Partner in Verbindung zu setzen.

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