Sieben so genannte Pilotklagen wurden von verschiedenen Kammern des Landgerichts Wiesbaden als unbegründet zurückgewiesen. Pflichtverletzungen der Aufsichtsräte konnten nicht festgestellt werden, vielmehr haben die Aufsichtsräte die aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten vollständig eingehalten. Alle Entscheidungen sind zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Insgesamt hatte die Klägergemeinschaft von den Aufsichtsräten mehr als 3 Mio. EUR gefordert. Weil eine D & O Versicherung zu Gunsten der Aufsichtsräte nicht mehr bestanden hatte, wäre eine Verurteilung einer Existenzvernichtung gleich gekommen, erläutert Rechtsanwalt Ralf Plück, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der diese Prozesse mit Erfolg geführt hat.
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